Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungsvereinbarungen:


1.1. Die Leistung des Auftragnehmers, im Folgenden Hochzeitsredner genannt beinhaltet die Gestaltung und die Leitung der Zeremonie an dem mit dem Brautpaar festgelegten Termin.

1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch Die Hochzeitsredner.

1.4. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Beratungsvertrages oder schriftliche bzw. mündliche Auftragserteilung zustande. Die Kunden beauftragen die Hochzeitsredner ausschließlich mit der Gestaltung und Durchführung der Zeremonie. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.

1.5. Der Hochzeitsredner kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Mitarbeiter oder andere gewerblich befugte Hochzeitsredner erbringen.

2. Honorar und sonstige Leistungen:

2.1. Das Honorar des Hochzeitsredners beträgt für die Gestaltung und Leitung einer deutschsprachigen Zeremonie EUR 590 und für eine englischsprachige Zeremonie EUR 690.

Darüber hinaus gehende Leistungen werden nach Rücksprache mit dem Brautpaar gesondert verrechnet.

2.2. 50 % des Honorars sind nach Rechnungslegung, die restlichen 50 % spätestens am Tag der Hochzeit zahlbar.

2.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7 % des noch fälligen Betrages verrechnet.

2.4. Bei Hochzeiten und Beratungsgesprächen außerhalb von Wien, wird dem/der Auftraggeber/in ab Stadtgrenze Wien als Fahrkostenersatz Euro 0,45 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet, welches am Tag der Hochzeit zahlbar ist.

2.5. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Stadtgrenze Wien, ist den Hochzeitsredner am Hochzeitstag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung zur Verfügung zu stellen.

3. Stornovereinbarungen:

3.1. Bei Stornierung bis zwölf Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 75 %, ab zwölf Wochen vorher von 100 % des Honorars verrechnet. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

3.2. Auch eine Verschiebung der Hochzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hochzeitsredners. In diesem Fall ist mit dem Hochzeitsredner eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu vereinbaren.

4. Gewährleistung/Haftung:

4.1. Der Hochzeitsredner leistet ein sorgfältiges Bemühen 

4.2. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

5. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:

5.1. Die Kunden willigen ein, dass Die Hochzeitsredner im Rahmen des Auftrags persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse speichern. Die Kunden willigen weiters ein, dass die Hochzeitsredner die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.

5.2. Die von den Hochzeitsrednern erstellten Zeremonien sind ausschließlich deren geistiges Eigentum. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Die Hochzeitsredner zulässig

6. Sonstiges:

6.1. Erfüllungsort ist Wien..

6.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

6.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich durch Brief oder per E-Mail vorgenommen werden.